geschehen - die Nichtigkeit eines Patentes festgestellt, so entfällt der Patentschutz ex tunc, d.h. die Schutzwirkung entfällt rückwirkend, und die technische Entwicklung ist zu behandeln, wie wenn nie ein solcher patentrechtlicher Schutz bestanden hätte; dies mit der Folge, dass ein Konkurrent, welcher die streitpatentgemässe Lehre noch während der Gültigkeitsdauer des Streitpatentes verwendet hat, weder strafbar noch schadenersatzpflichtig wird.