da) Anlässlich der Schlussverhandlung vom 29. November 2005 reichte die Klägerin erneut zwei Rechnungen der W. AG vom 11. August 2000 sowie vom 30. Dezember 2000 ein, welche belegen, dass die W. AG je ein 2-Mann-Set des Kommunikationssystems "U.../C..." mit Zubehör der Feuerwehr L. und der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gemeindeverwaltung A. geliefert hat. Ausserdem bot die Klägerin für den Zeitraum der Nachentwicklung der Platine der Combox des Beklagten neu eine Einvernahme der Mitarbeiter oder Organe der S. AG (Unterbeauftragte der H. AG) als Beweis an.