Neben rein "technischen Reproduktionsverfahren" wie dem Kopieren, wäre es prinzipiell auch möglich, dass die Netzliste (entspricht der Beschreibung des Schaltplans in computerlesbarer Form) der Schaltung des Beklagten - falls sie der Klägerin bekannt war - übernommen worden sei. Es sei aber auch möglich, dass der Schaltplan durch den Beauftragten der Klägerin selbst ermittelt (rekonstruiert) worden sei, denn der Schaltplan sei insgesamt nicht so komplex, dass ein Fachmann ihn nicht innert nützlicher Frist aus einer ihm vorliegenden Platine rekonstruieren könne. Die direkte Übernahme der Netzliste - falls diese zur Verfügung gestanden habe - sei jedoch deutlich weniger aufwendig.