a) Das Layout (d.h. die Anordnung der elektronischen Bauteile auf der Platine) der beiden Parteien sei verschieden. Eine direkte Kopie sei daher auszuschliessen, sonst wären die Lage der Bauteile und die Aussenmasse der Platine exakt gleich. Das Layout der Platine der Klägerin sei jedenfalls neu gezeichnet (geroutet) worden. Ob technische Hilfsmittel des "reverse engineering" auf die Platine des Beklagten angewendet worden seien, sei indes nicht direkt ersichtlich; bzw. lasse sich allein aus dem Vergleich der Platinenlayouts nicht eindeutig feststellen, ob und in welcher Form dabei die Originaldaten des Beklagten zur Verfügung gestanden hätten.