der Zugänglichkeit der Platinen in den Geräten nicht geheim gewesen sei, lasse sich auch nicht sagen, dass das Besondere am "C..."-Gerät der Schaltplan gewesen sei. Gegensprechanlagen (über Funk oder Infrarot) habe jede Feuerwehr schon lange gehabt. Das Besondere am Gerät sei vielmehr das Prinzip der Signalübertragung durch das Sicherheitsseil. Wenn das Gutachten dem Urteil zugrunde gelegt werden solle, so müsse es diese Umstände berücksichtigen, weshalb die Klägerin 13 Zusatzfragen stelle. (...) 13. Im Ergänzungsgutachten vom 23. Januar 2005 kommt der Experte in Beantwortung der Fragen der Klägerin vom 23. November 2004 im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis: