Was die notwendige Dauer für die Entwicklung eines Kommunikationssystems wie dem vorliegenden anbelange, scheine ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten für eine Entwicklung mit zwei bis drei Prototypenserien inkl. Erprobung als untere Limite realistisch. Aufgrund dieser geschätzten Entwicklungszeit scheine es dem Experten sehr unwahrscheinlich, dass die Klägerin - wie behauptet - erst nach dem endgültigen Bruch zwischen den Parteien im Januar 2001 mit der Entwicklung ihrer eigenen Kommunikationsbox begonnen habe. Der hohe Grad an Übereinstimmung bis in viele technische Details der Kommunikationsboxen der beiden Parteien lasse dies als naheliegend erscheinen.