Dies scheint dem Experten etwas hoch. Ein totaler Entwicklungsaufwand von ca. Fr. 100'000.-- bis Fr. 150‘000.-- sei jedoch für eine solche Entwicklung durchaus realistisch, wobei die Vergütungen der Klägerin für die ihr überlassenen Prototypen noch mitberücksichtigt werden müssten. Was die notwendige Dauer für die Entwicklung eines Kommunikationssystems wie dem vorliegenden anbelange, scheine ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten für eine Entwicklung mit zwei bis drei Prototypenserien inkl. Erprobung als untere Limite realistisch.