naheliegend, da die Parteien ja bei der Entwicklung längere Zeit zusammengearbeitet hätten. Dies betreffe insbesondere die Interfaces gemäss der ursprünglichen Aufgabenteilung, d.h. die Stecker gegen das Verbindungsseil hin, die Y-Kabel sowie die allgemeinen Merkmale der Batterieüberwachung und die gegenseitige Speisungsmöglichkeit. Der Beklagte beziffere seinen gesamten Entwicklungsaufwand für die 3 Prototypenserien auf ca. Fr. 200'000.--. Dies scheint dem Experten etwas hoch.