(Vorbemerkungen zum Sachverhalt: Die Parteien haben im Zeitraum zwischen 1997 und Januar 2001 im Rahmen der Entwicklung eines mobilen Kommunikationssystems für Seilschaften zusammengearbeitet. Die Arbeitsteilung zwischen den Parteien sah vor, dass der Beklagte als Ingenieur die Kommunikationsbox (kurz: Combox) entwickeln und produzieren sollte, während die Klägerin insbesondere die Seile mit integrierten Übermittlungskabeln und die Taschen entwickeln und produzieren sowie den Vertrieb des Gesamtsystems übernehmen sollte.