Aber auch wenn Wm R. anlässlich der Tatbestandsaufnahme relevante Spuren im Inneren des Lagerraums übersehen haben sollte, so wie dies die klägerischen Experten zur Diskussion stellen, so würden diese Spuren auf Grund der Gerichtsexpertise nichts zur Beantwortung der Frage beitragen, ob durch das Kippfenster eingestiegen worden ist oder nicht. Ebenso unbeachtlich sind die von den klägerischen Experten erwähnten hypothetischen Einstiegsmöglichkeiten. Die Spezialisten vom wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich haben vor Ort diverse Einstiegsvarianten geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass ein Einstieg ohne Spuren zu hinterlassen nicht möglich sei.