Unbehelflich ist auch der Einwand, es sei nicht erwiesen, dass keine weiteren Spuren vorhanden gewesen seien. Fakt ist, dass Wm R. keine Spuren feststellte, die auf einen Einbruchdiebstahl schliessen lassen, ansonsten er diese in seinem Protokoll mit Sicherheit erwähnt hätte. Aber auch wenn Wm R. anlässlich der Tatbestandsaufnahme relevante Spuren im Inneren des Lagerraums übersehen haben sollte, so wie dies die klägerischen Experten zur Diskussion stellen, so würden diese Spuren auf Grund der Gerichtsexpertise nichts zur Beantwortung der Frage beitragen, ob durch das Kippfenster eingestiegen worden ist oder nicht.