Vor allem stellt sich auch die Frage, warum denn ein Einbrecher gerade beim Eindringen durch dieses Kippfenster so sehr darauf bedacht sein soll, keine Wischspuren zu hinterlassen, lassen doch irgendwelche Wischspuren wohl kaum grosse Rückschlüsse auf die Täterschaft zu. Wenn es zudem primäres Ziel der Täter gewesen wäre, überhaupt keine Spuren zu hinterlassen, so hätten sie auch © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte die beiden auf dem Boden liegenden Schlösser der Eingangstüre mitgenommen und nicht einfach liegen lassen.