Nachdem die Zeugenaussage S. ergeben hat, dass es sich beim verstorbenen R. um einen Mann handelte, der zwanzig oder noch mehr Jahre beim Erkennungsdienst arbeitete und er vom Zeugen S. als sehr pingeliger Mensch beschrieben wurde, der immer dann auf dem Platz erschien, wenn es darum ging, schwere Tatbestände zu ermitteln, sind die aufgeworfenen Zweifel an der Arbeit von R. nicht begründet. Es kann davon ausgegangen werden, dass es für Herrn R. als Experten in seinem Fach mit langjähriger Erfahrung schnell einmal klar war, dass ein Eindringen durch das Kippfenster ohne Hinterlassen von Spuren nicht möglich war. In diese Richtung gehen denn auch die Aussagen des Zeugen S..