Sie werfen die Frage auf, ob Herr R. alle geforderten Kenntnisse und Qualitäten habe, dass man ohne Zweifel behaupten könne, dass ihm keine noch so kleine Spur entgangen wäre. Nachdem die Zeugenaussage S. ergeben hat, dass es sich beim verstorbenen R. um einen Mann handelte, der zwanzig oder noch mehr Jahre beim Erkennungsdienst arbeitete und er vom Zeugen S. als sehr pingeliger Mensch beschrieben wurde, der immer dann auf dem Platz erschien, wenn es darum ging, schwere Tatbestände zu ermitteln, sind die aufgeworfenen Zweifel an der Arbeit von R. nicht begründet.