Falls aber auf der Fensterbank abgestanden worden wäre, so hätten die untersuchenden Polizeifunktionäre Spuren feststellen müssen. Nachdem es sich beim vor Ort tätigen Funktionär der Kantonspolizei St. Gallen gemäss den Aussagen des Zeugen S. um einen sehr erfahrenen und fachkundigen Mann handelte und der Zeuge S. auch ausführt, dass man die spurenkundliche Untersuchung minuziös und flächendeckend rund ums Fenster ausgeführt und dabei keinerlei Einstiegspuren festgestellt habe, müsse und dürfe abgeleitet werden, dass am und rund um das Kippfenster keine Einstiegspuren vorgelegen hätten, weshalb eben ein Einstieg durch dieses Kippfenster ausgeschlossen werden müsse (HG. Verf.