Der Öffnungsvorgang sei von der Aussenseite her ausführbar, wenn auch um einiges schwieriger als von der Rauminnenseite her. Falls bei einem solchen Vorgehen nicht speziell beachtet worden sei, keine Spuren zu setzen, so wären erkennbare Spuren in den festgestellten Staubschichten auf der Verglasung als auch auf der umgebenden Mauer/Fensterbank gesetzt worden. Solche Spuren wurden aber von den Funktionären der Kantonspolizei St. Gallen nicht gefunden.