Der Gerichtsexperte befasst sich schliesslich eingehend mit der Frage, ob allfällige Täter durch das Oberlicht-Kippfenster in den Lagerraum hätten eindringen können. Dabei stellt er fest, das Kippfenster sei überraschend schwer und es sei daher zum Absenken in die horizontale Lage, in welchem das Fenster aufgefunden worden ist, ein grosser Kraftaufwand nötig. Der Öffnungsvorgang sei von der Aussenseite her ausführbar, wenn auch um einiges schwieriger als von der Rauminnenseite her.