Indiz für einen vorgetäuschten Einbruch. Und genauso könne auch das Absprengen des herausgeschraubten Schliessgehäuses nur fingiert worden sein. Hierfür spreche auch, dass die massive Beschädigung der Schlösser für das Öffnen der geschlossenen Türe von innen her gar nicht notwendig gewesen wäre. Nach den Feststellungen der Gerichtsgutachter habe sich die Lagertüre auch in geschlossenem Zustand von innen her mit etwas Geschick ohne Beschädigung öffnen lassen, indem die Türflügel gemeinsam nach innen gezogen würden und der Schliessriegel aus dem Schloss gleite (Gerichtsgutachten, S. 5 oben). Die Hergangsversion der Privatgutachter kranke an verschiedenen Ungereimtheiten und Beweislosigkeit.