Dezember 2004 beigeschlossene Kopie des erkennungsdienstlichen Nachtragsberichts vom 10. August 2004). Wegen dieser neuen Erkenntnisse stellte die Klägerin kurz vor der Hauptverhandlung die einleitend wiedergegebenen Anträge [1. Beizug der vollständigen Akten (betreffend erneutem Einbruch vom Sommer 2004); 2. Befragung von X.; 3. Einladung der Staatsanwaltschaft, das am 12. Juli 1999 vorläufig eingestellte Strafverfahren weiterzuführen; 4. Sistierung des Zivilprozesses bis auf weiteres]. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Begehren 1, 2 und 4, sowie die Gegenstandsloserklärung des dritten Antrags. II.