Am 12. Juli 2004 habe Wm W. vom Erkennungsdienst sodann anlässlich der Spurensicherung am Tatort, an der Stelle wo die Täterschaft den Zaun überklettert haben dürfte, einen Noppenhandschuh gefunden und sichergestellt. Das IRM St. Gallen habe in der Folge ab dem Handschuh ein inkomplettes, männliches DNA-Profil erstellen können, welches der AFIS-Service in Bern Herrn X., geb. 15. Juni 1981, habe zuordnen können (vgl. die dem Schreiben des Klägervertreters vom 15. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte