3. Am 15. Dezember 2004 brachte der Klägervertreter dem Handelsgericht zur Kenntnis, die Klägerin habe zufällig am 14. Dezember 2004 erfahren, dass im Sommer 2004 im 1. Stockwerk der Liegenschaft Güterbahnhofstrasse 2 in St. Gallen erneut eingebrochen worden sei. Gemäss beigeschlossenem Rapport der Kantonspolizei St. Gallen vom 13. Juli 2004 hat die Kantonspolizei das Tatvorgehen wie folgt rekonstruiert: Die Täterschaft sei auf der Rückseite des Gebäudes am Abwasserrohr auf das Vordach (1. Stockwerk) geklettert, habe ein Bürofenster aufgebrochen und das Objekt betreten.