© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte geschlossen und das linke lediglich mit einer Schnur befestigte Fenster aufgeklappt gewesen. Die Verglasung dieses Fensters sei mit einer dicken Staubschicht versehen gewesen. Die Kantonspolizei konnte darauf keinerlei Spuren feststellen, weshalb sie davon ausgeht, dass niemand durch die Fensteröffnung geklettert sei und zwar weder von innen nach aussen noch umgekehrt.