5, S. 172f.). In Berücksichtigung der oben erwähnten Umstände ist von einer Haftungsquote im Innenverhältnis von 30% bzw. Fr. 2'242'500.-- auszugehen. Im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Aussenverhältnis haftet die Beklagte 1 solidarisch in der Höhe von Fr. 6'969'900.-- nebst Zins zu 5% seit 2. November 2000. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/13