Der Schaden besteht aus der Differenz der Unternehmenswerts der KAG bei ordentlicher Geschäftsführung per 30. Juni 1996 von Fr. 23,233 Mio. und dem Wert der Übernahme des Bankbetriebs der KAG zum Preis Null. Somit beträgt gemäss den Berechnungen des Gutachters der als Folge der Pflichtverletzungen der Beklagten entstandene Schaden Fr. 23,233 Mio. Die Beklagten müssen davon Fr. 7,475 Mio. bezahlen, da dieser Betrag maximal eingeklagt ist. Aus den Erwägungen: H. Solidarische Haftung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte