Das Handelsgericht wies am 7. Dezember 2004 verschiedene Verfahrenseinwände der Beklagten ab und ordnete zur Schadenhöhe ein Gutachten an. Die Klägerin und die fünf Verwaltungsräte schlossen im Dezember 2005 einen Vergleich, gemäss welchem sie der Klägerin Fr. 2'525'000.-- an den Schaden bezahlten. Damit hatte das Handelsgericht noch über einen Schadenbetrag von Fr. 7'475'000.-- zu befinden. Mit Urteil vom 15. November 2007 schützte es die Klage im Betrag von Fr. 7'475'000.-- nebst Verzugszins. Es verpflichtete den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats, den vollen verbleibenden Schaden, d.h. Fr. 7'475'000.--, die ehemalige Revisionsstelle davon Fr.