Am 16. Juli 1996 schloss die Klägerin mit dem SVRB einen Geschäftsübernahmevertrag. Die Parteien vereinbarten die Übertragung des Bankgeschäftes (sämtliche Aktiven sowie bankmässigen Passiven und © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte