In Berücksichtigung der Stellung und Verantwortung der Beklagten 3, 4, 5, 7 und 9 als Verwaltungsräte und insbesondere ihres in Bezug auf die übrigen Beklagten eher als kleiner einzuschätzenden Verschuldens ist davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis solidarisch zur Bezahlung von 35 % des Gesamtschadens verpflichtet werden könnten. Wird entsprechend den Kautionsverfügungen von Gerichtskosten bei einem Endentscheid von Fr. 120'000.-- ausgegangen, ergeben sich für den Verfahrensstand im Zeitpunkt des Eingangs des Vergleichs Gerichtskosten von Fr. 80'000.--. Der von den Beklagten 3, 4, 5, 7 und 9 zu tragende Anteil beträgt damit Fr. 28'000.--.