Die endgültige Aufteilung des Schadens im Innenverhältnis ist massgebend für die Aufteilung der Prozesskosten. Vorliegend ist davon auszugehen, dass der vom Beklagten 8 endgültig zu tragende Schadenanteil in einem gewissen Umfang grösser © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte