5. a) Im Entscheid vom 3. April 2001 setzte der Handelsgerichtspräsident die Kaution für die Gerichtskosten einstweilen, d.h. ohne Berücksichtigung eines allfälligen Beweisverfahrens, auf Fr. 100'000.-- fest (Ziff. 332 i.V.m. Ziff. 304 lit. c GKT). Der Handelsgerichtspräsident erhöhte die Sicherheitsleistung für die Gerichtskosten mit Entscheid vom 10. Januar 2005 (HG.2004.97-HGP) in Berücksichtigung der Vorbereitungsverhandlung und des verfügten Beweisverfahrens inklusive Schlussverhandlung um 20% bzw. Fr. 20'000.--. Die gesamte Entscheidgebühr kann damit vorliegend auf Fr. 120'000.-- festgesetzt werden.