Bei der Bemessung der Entscheidgebühr ist zu berücksichtigen, dass sich nicht der ganze Aufwand des Entscheides auf das Wiedererwägungsgesuch bezog, sondern auch Ausführungen zu machen waren, die, wenn das Wiedererwägungsgesuch nicht eingereicht worden wäre, im Endentscheid zu machen gewesen wären. Damit erscheint es angemessen, die Entscheidgebühr für den Wiedererwägungsentscheid auf Fr. 3'000.-- festzusetzen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte