4.1 Mit Überweisung der in Ziff. 1 genannten Beträge und mit dem Verzicht auf die den an dieser Vereinbarung beteiligten Beklagten zustehende Liquidationsdividende aus der Liquidation der Kreditanstalt Grabs in Liq. gemäss Ziff. 2 erklären sich die Parteien per Saldo aller Ansprüche als auseinandergesetzt. 4.2 Für Streitigkeiten aus der vorliegenden Vereinbarung vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen. 4.3 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Schriftformbestimmung selbst.