1.5 Die Zahlung der Vergleichsbeträge durch die Beklagten erfolgt unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 1.6 Die beiden Parteien erklären sich wechselseitig mit der Erfüllung dieser Vereinbarung aus der betroffenen Streitsache als befriedigt und verzichten mit der Rechtskraft dieser Vereinbarung auf weitere Ansprüche. 1.7 Die Beklagten tragen die im Abschreibungsbeschluss für den vorliegenden Vergleich erhobenen Gerichtskosten. 2 Vergleichsvereinbarung über den Verzicht auf eine Liquidationsdividende aus der Liqidation der Kreditanstalt Grabs in Liq.