1.2 Die Beklagten entschädigen die Klägerin für die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung mit CHF 75'000.-- und bezahlen diesen Betrag bis 16.1.2006 auf das Konto der Kreditanstalt Grabs in Liq. bei der Bank M.. 1.3 Die Beträge sind bis zum 16.1.2006 (Datum des Zahlungseinganges) auf das Konto der Kreditanstalt bei der Bank M. fällig. Der Übertrag der Namenaktien hat bis 16.1.2006 durch Titelübergabe und -übertragung an die Kreditanstalt c/o TEAG Treuhandbüro Eggenberger AG, Grabs, zu erfolgen. 1.4 Die an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten haften für die Zahlung dieses Vergleichs solidarisch.