betreffend aktienrechtliche und bankengesetzliche Verantwortlichkeit Rechtsbegehren der Klägerin: a) gemäss Klage © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Die Beklagten seien unter solidarischer Haftbarkeit zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 10'000'000.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 2. November 2000 (Datum des Vermittlungsvorstandes) zu bezahlen unter Vorbehalt des Nachklagerechts für den Mehrbetrag der Forderungen der Klägerin. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. b) gemäss Replik