{"Signatur": "SG_HG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2006-04-03", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_HG_001_HG-2001-1_2006-04-03.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=4242&type=1563347022&cHash=9f3615f6d03e2e95fa7462e947e14dac", "Checksum": "a252106d9c10a07c8b7328b7ec837d64"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["HG.2001.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Handelsgericht 03.04.2006 HG.2001.1"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Handelsgericht 03.04.2006 HG.2001.1"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Handelsgericht 03.04.2006 HG.2001.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Handelsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 264 ZPO (sGS 961.2). 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Punkt 1.2 und 1.7.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/14\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\n1.2 Die Beklagten entschädigen die Klägerin für die Kosten ihrer anwaltlichen\nVertretung mit CHF 75'000.-- und bezahlen diesen Betrag bis 16.1.2006 auf das Konto\nder Kreditanstalt Grabs in Liq. bei der Bank M..\n\n1.3 Die Beträge sind bis zum 16.1.2006 (Datum des Zahlungseinganges) auf das Konto\nder Kreditanstalt bei der Bank M. fällig. Der Übertrag der Namenaktien hat bis\n16.1.2006 durch Titelübergabe und -übertragung an die Kreditanstalt c/o TEAG\nTreuhandbüro Eggenberger AG, Grabs, zu erfolgen.\n\n1.4 Die an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten haften für die Zahlung\ndieses Vergleichs solidarisch.\n\n1.5 Die Zahlung der Vergleichsbeträge durch die Beklagten erfolgt unpräjudiziell und\nohne Anerkennung einer Rechtspflicht.\n\n1.6 Die beiden Parteien erklären sich wechselseitig mit der Erfüllung dieser\nVereinbarung aus der betroffenen Streitsache als befriedigt und verzichten mit der\nRechtskraft dieser Vereinbarung auf weitere Ansprüche.\n\n1.7 Die Beklagten tragen die im Abschreibungsbeschluss für den vorliegenden\nVergleich erhobenen Gerichtskosten.\n\n2 Vergleichsvereinbarung über den Verzicht auf eine Liquidationsdividende aus\nder Liqidation der Kreditanstalt Grabs in Liq.\n\n2.1 Die an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten besitzen oder vertreten\nwie folgt Aktien der Kreditanstalt Grabs in Liq.\n\nB.: 14 Aktien\n\nC.: 29 Aktien\n\nD.: 70 Aktien\n\nF.: 38 Aktien\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/14\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nH.: 17 Aktien\n\nTotal 168 Aktien\n\n2.2 Die an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten verzichten für die von\nihnen gehaltenen oder vertretenen Aktien gemäss Ziff. 2.1 vorstehend gleichmässig\nzugunsten der übrigen Aktionäre der Kreditanstalt Grabs in Liq. auf ihnen zustehende\nBeteiligungen am Liquidationserlös und übertragen ihre Aktien bis 16.1.2006 durch\nTitelübergabe und -übertragung in den Bestand an eigenen Aktien der Kreditanstalt\nGrabs.\n\n3 Ansprüche gegen die an der vorliegenden Vergleichsvereinbarung nicht\nbeteiligte Personen\n\n3.1 Die Klägerin behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihre Ansprüche aus\naktienrechtlicher und bankengesetzlicher Verantwortlichkeit gegen die nicht an der\nvorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten im Prozess HG.2001.1-HGK vor\nHandelsgericht St. Gallen weiterhin geltend zu machen. Die vorliegende\nVergleichsvereinbarung stellt nach dem Willen der Parteien keinen Gesamtvergleich\nüber die aktienrechtlichen und bankengesetzlichen Verantwortlichkeitsansprüche dar\nund besitzt keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber den an dieser\nVergleichsvereinbarung nicht beteiligten Prozessparteien.\n\n3.2 Die an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Beklagten verpflichten sich, dem\nProzess der Klägerin gegen die im Prozess verbleibenden Beklagten in keiner Weise\nbeizutreten, weder auf Seiten der Klägerin noch auf Seiten der Beklagten, weder als\nStreitberufene noch als Nebenintervenienten.\n\n4 Schlussbestimmungen\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/14\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\n4.1 Mit Überweisung der in Ziff. 1 genannten Beträge und mit dem Verzicht auf die den\nan dieser Vereinbarung beteiligten Beklagten zustehende Liquidationsdividende aus\nder Liquidation der Kreditanstalt Grabs in Liq. gemäss Ziff. 2 erklären sich die Parteien\nper Saldo aller Ansprüche als auseinandergesetzt.\n\n4.2 Für Streitigkeiten aus der vorliegenden Vereinbarung vereinbaren die Parteien die\nausschliessliche Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen.\n\n4.3 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung bedürfen zu ihrer\nGültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Schriftformbestimmung selbst.\n\n2. Damit kann die Streitsache in Bezug auf die Klägerin und die Beklagten 3, 4, 5, 7 und\n9 zufolge Vergleichs als erledigt abgeschrieben werden (Art. 83 lit. b ZPO).\n\n3. In Bezug auf die Kostenverlegung machten die Parteien im wesentlichen was folgt\ngeltend:\n\n"}