Verfahren interessierenden Zeitraum wenn nicht formelles, so faktisches Organ der A. AG gewesen war (vgl. Erw. 8). b) Sodann hat das Handelsgericht aufgrund der Parteivorbringen und der im Recht liegenden Beweise entschieden, dass die Kläger im Rahmen vorliegender Klagen nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung i.S.v. Art. 41 OR geltend machen können (vgl. Erw. 9 - 9.2.5. und Erw. 11.2 - 11.3).