Die Kläger machen geltend, es habe sich bei der Geschäftspraxis der A. AG um ein raffiniertes betrügerisches Gesamtsystem gehandelt, welches durch eine Vielzahl von einzelnen Lügen, Falschinformationen, Unterdrückung von Tatsachen, Anwendung von Tricks und Verschleierungsmethoden bestanden habe. Die unmittelbare Schädigung sei das eigentliche Ziel der Geschäftsleitung gewesen (HG.1999.54-HGK: Replik, S. 92; HG.1999.55-HGK: Replik, S. 89). Die Betrugsvorwürfe werden vom Beklagten 4 bestritten (HG.1999.54-HGK: KA4, S. 40, N 182; HG.1999.55-HGK: KA4, S. 37, N 172 f. u. 176; HG.1999.54/55-HGK: Duplik, S. 20, Ziff. 62 f.).