Als besondere Machenschaften gelten eigentliche Inszenierungen; sie bestehen aus einem ganzen System von Lügen und setzen damit gegenüber einer blossen Summierung von Lügen höhere Anforderungen an die Vorbereitung, Durchführung und Wirkung der Täuschungshandlungen voraus. Sie kennzeichnen sich durch intensive, planmässige © Kanton St.Gallen 2025 Seite 80/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte und systematische Vorkehren, nicht aber notwendigerweise durch eine besondere tatsächliche oder intellektuelle Komplexität (BGE 126 IV 171; m.w.H.).