1. ein nicht vorhandenes Vertriebssystem der A. AG für Sorbarix A20 (über die Versicherungsschiene) vorgespiegelt hat bzw. deren auf falscher Vorinformation beruhenden Irrtum hierüber nicht durch Information über die tatsächliche Qualität der Beziehungen der A. AG zu den Versicherungen ausgeräumt hat; 2. sodann absichtlich die abgenommene Menge bzw. die eingegangene (insbes. finanzielle) Gesamtverpflichtung verschwiegen hat und deshalb auf den betreffenden Auftragsformularen auch das Total nicht eingetragen hat;