Unklarheiten über die Gesamtverpflichtungen sind aufgrund des Nichteintrags der Totalsumme auch deshalb möglich, weil auf dem "Auftrag"-Formular die Spalten, welche über die finanzielle Verpflichtung Auskunft geben, mit "Nettostückpreis" (wurde ausgefüllt) und mit "Netto-Betrag" (wurde nicht ausgefüllt) bezeichnet sind. Denn bei nur schneller Durchsicht des ausgefüllten "Auftrag"-Formulars ist der Bedeutungsunterschied zwischen diesen zwei Tabellenspalten "Nettostückpreis" und Netto-Betrag (nicht z.B. "Total netto") nicht ohne Weiteres erkennbar, weshalb die Art der Formulargestaltung ohne entsprechende Erklärung seitens des A. AG-Verkäufers