Bedeutung oder ihrem Ausmass nicht den Tatsachen entsprechend wahrgenommen werden. Die Gefahr (zur) Täuschung reicht aus, m.a.W. die Täuschung muss (noch) nicht eingetreten sein (Mario M. Pedrazzini, Frederico. A. Pedrazzini, Unlauterer Wettbewerb, UWG, 2. Aufl., Bern 2002, S. 146 f., N 6.79 ff.).