Die Formulargestaltung sei korrekt gewesen und sei auf Intervention des Verwaltungsrates teilweise angepasst worden. Es werde ferner darauf hingewiesen, dass die behauptete Verschleierungsmethode von Personen vorgebracht werde, die sich als Kläger in © Kanton St.Gallen 2025 Seite 74/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte diesem Verfahren beteiligten (HG.1999.54/55-HGK: Duplik, S. 18 Ziff. 52 und S. 21 f. Ziff. 68 ff.). c) Beurteilung der Vorbringen und Beweisanträge der Parteien