Mit ihren Methoden der Formulargestaltung und der Gesprächsführung sowie den Ablenkungsmanövern bei der Unterzeichnung habe die Geschäftsleitung der A. AG ihre Vertreter dazu geführt, in zahlreichen Fällen die tatsächlichen Mengen, die den einzelnen Abnehmern in Rechnung gestellt worden seien, zu verschleiern. Es sei hinlänglich bekannt, dass sich viele der Depositäre bis zum Erhalt der Rechnung nicht bewusst gewesen seien, dass sie eine solch riesige Menge an Wasserschutzkissen bestellt hätten (HG.1999.54-HGK, Replik, S. 57 f.; HG.1999.55-HGK, Replik, S. 55; BO: u.a. Wass.