Versicherungsschiene vertrieben, vielmehr vertrieb die A. AG die Kissen über die Depositäre, indem sie ihnen suggerierte, sie könnten mit den Versicherungen zusammenarbeiten bzw. die Versicherungen würden ihre Kunden zu den Depositären senden. Zudem musste der Beklagte 4 auch wissen, dass sich der Einsatz der Sorbarix A20 zu A. AG-Preisen noch weniger rechnete als zu Ebiox-Preisen. Ferner ist einsichtig, dass diejenigen Endabnehmer, welche tatsächlich begrenzten Bedarf nach solchen Kissen haben und andere Bezugsquellen kennen, sicher nicht bei den A. AG- Depositären einkaufen, wenn sie dasselbe Produkt für einen Drittel des Preises bei anderen Anbietern erhalten.