Vielmehr bestreitet er, dass die Angaben über das Vertriebsstystem der A. AG über die "Versicherungsschiene" irreführend seien. Er begründet dies damit, es sei belegt, dass die A. AG zahlreiche Schreiben an Versicherungen gesendet habe. Bei der Analyse dieser Schreiben stellte sich jedoch heraus, dass diese lediglich die Qualität von für die Versicherungen unverbindlichen Werbeschreiben hatten, und diese aufgrund der Formulierungen überdies auf einen Erstkontakt und sicher nicht auf enge Beziehungen zu denselben schliessen lassen.