Aus vorgenannten Ausführungen der Experten wird klar, dass es sich jedenfalls nicht um ein Produkt mit vergleichbaren Absatzchancen eines Feuerlöschers handelt, das quasi in jede grössere Immobilie gehört. Gleichzeitig wird auch klar, dass Versicherungen kaum Anlass haben, Sorbarix A20 ihren Kunden weiterzuempfehlen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 71/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte