eingetragenen Betrag um die Fr. 1'000.-- setzt und diesen Betrag für seine vorläufige finanzielle Gesamtverpflichtung hält, wenn die Totalsumme unter der Spalte "Netto- Betrag" nicht eingetragen worden ist. Die süffisant schadenfreudige Bemerkung des Verkäufers M. in einer Besprechungsnotiz, wonach einer seiner Gesprächspartner "wie ein Tier" zu schwitzen begonnen habe, als er ihm nach seiner Unterschrift auf Nachfrage die Totalsumme genannt habe, legt nahe, dass sich die A. AG-Verkäufer durchaus der Gefahr bewusst waren, dass sich der Gesprächspartner im Verkaufsgespräch bis nach Leistung der Unterschrift nicht über die von ihm eingegangene Gesamtverpflichtung bewusst war (vgl. kläg. act.