Aus der Überschrift der zwei für die vereinbarte finanzielle Verpflichtung massgeblichen Spalten auf dem Auftragsformular "Nettostückpreis" und "Netto-Betrag" springt dem Betrachter jedenfalls nicht ins Auge, dass es sich bei der auf dem Auftragsformular in der Spalte "Nettostückpreis" eingetragenen Betrag nicht um die Gesamtverpflichtung handelt. Es ist vielmehr verständlich, dass der Depositär im Vertrauen auf das Besprochene bei bloss kurzer Durchsicht des Auftragsformulars die kleine Einstiegsmenge in Bezug zum © Kanton St.Gallen 2025 Seite 68/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte