Wenn im Rahmen des Verkaufsgesprächs der Betrag der Totalverpflichtung nie fällt, sondern immer nur von Beträgen um die Fr. 1'000.-- die Rede ist, so kann es leicht passieren, dass der A. AG-Kunde den Eindruck erhalten muss, dass sich seine Verpflichtung vorerst in diesem kleinen Rahmen hält. Aus der Überschrift der zwei für die vereinbarte finanzielle Verpflichtung massgeblichen Spalten auf dem Auftragsformular "Nettostückpreis" und "Netto-Betrag" springt dem Betrachter jedenfalls nicht ins Auge, dass es sich bei der auf dem Auftragsformular in der Spalte "Nettostückpreis" eingetragenen Betrag nicht um die Gesamtverpflichtung handelt.