Ein Kleineinstieg für einen Handwerkerbetrieb liegt durchaus im Rahmen von Fr. 792.-- (Kläger 10 und 15) bzw. Fr. 1‘170.-- (Kläger 5), dahingegen nicht im Rahmen von Fr. 30‘000.-- bis Fr. 40'000.--. Wenn im Rahmen des Verkaufsgesprächs der Betrag der Totalverpflichtung nie fällt, sondern immer nur von Beträgen um die Fr. 1'000.-- die Rede ist, so kann es leicht passieren, dass der A. AG-Kunde den Eindruck erhalten muss, dass sich seine Verpflichtung vorerst in diesem kleinen Rahmen hält.